Die Bayerische Regional-KODA traf sich zu einer Sondervollversammlung. Themen waren die Einarbeitung der Änderungstarifverträge des TVöD in das Arbeitsvertragsrecht ABD sowie die arbeitsvertragliche Umsetzung der bischöflichen Ordnungen zu Prävention und Umgang mit Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie von schutzbedürftigen Erwachsenen. Des Weiteren war der geänderten Erzieherausbildung - Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) - im Hinblick auf die Bezahlung Rechnung zu tragen. Den Bericht aus Sicht der Mitarbeiterseite zur 196. Vollversammlung können Sie auf der Homepage www.kodakompass.de wie gewohnt nachlesen. Link zum Thema: https://www.kodakompass.de/vollversammlung
Korrigierte Fassung vom 04. Mai 2021 Gehälter steigen wie im Öffentlichen Dienst
195. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA sowie Zeitschrift KODA Kompass Nr. 80 Den Bericht aus Sicht der Mitarbeiterseite zur 195. Vollversammlung am 21. April 2021 sowie die Zeitschrift KODA Kompass Ausgabe Nr. 80 können Sie auf der Homepage www.kodakompass.de nachlesen.
Bericht von der Bundeskommission am 15. April 2021 Caritas Dienstgeber weiter gegen allgemeinverbindlichen „Tarifvertrag Altenpflege“ Der Antrag wurde nicht erneut behandelt. Mitarbeiterseite kritisiert Dienstgeber-Argumente.
Regionalkommission Bayern übernimmt Tarifbeschluss der Bundeskommission Erklärung zum abgelehnten Tarifvertrag Altenpflege
194. VOLLVERSAMMLUNG am 24. Februar 2021 Neben der Verabschiedung auch von langjährigen Mitgliedern wurde inhaltlich verschiedenste Themen beraten und dazu einige Beschlüsse gefasst. So beschäftigte etwa die Vollversammlung die Präventionsordnung Missbrauch, Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte, Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher, Eingruppierungsfragen zur Ehe-/Familien- und Lebensberatung. Lesen Sie mehr dazu auf der Homepage www.kodakompass.de. ; Link zum Thema: https://www.kodakompass.de/vollversammlung
Kein Beschluss der Zentral-KODA zur Umsetzung von Missbrauchsprävention DBK bedauert Scheitern einheitlicher Präventionsregeln für Mitarbeiter Seit Anfang 2020 gelten die neuen Ordnungen zum Umgang mit Missbrauch und zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Kirche – eine Umsetzung ins kirchliche Arbeitsrecht fehlte bislang. Der Versuch, dies bundeseinheitlich zu regeln, ist nun gescheitert.
Gemeinsame Stellungnahme der Kirchen zum Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit