RK Bayern übernimmt 1:1 den BK-Beschluss zu den Anlagen 30 und 14 zu den AVR Mindestlohn und AVR-Vergütungen Aktueller Sachstand Reform der Anlage 2 zu den AVR Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) auch bei uns? Termine
Einigung in der Tarifrunde Ärztinnen/Ärzte: Abschluss wie im Öffentlichen Dienst Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst Neues Mitglied in der BK Abtretungsverbot Versorgungsansprüche Abschied von Heinz-Josef Kessmann
Das Themenfeld Familie und Beruf hat viele Facetten: Arbeitszeit, Kinderbetreuung, zu pflegende Angehörige, Elternzeit, Absicherung im Todesfall etc. etc. Darüber können Sie nun mehr in der Sonderausgabe der Zeitschrift KODA Kompass Nr. 84 erfahren. Online ist diese wieder abrufbar und nachzulesen unter https://www.kodakompass.de/zeitschrift
Die Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt die jüngsten Verbesserungen beim gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und fordert mehr Anstrengungen, um die Tarifbindung für soziale Berufe und Gesundheitsberufe flächendeckend zu stärken.
Das onlineABD und der Downloadbereich werden regelmäßig aktualisiert. Sie finden jetzt die aktuelle Version des ABD als PDF-Datei mit den Beschlüssen der 198. Vollversammlung vom 1./2. Dezember 2021. I. Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 1./2. Dezember 2022 - ABD Teil A, 1. § 7a (Kurzarbeit) und Anlage J (Dienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit) hier: Verlängerung der Regelung zur Kurzarbeit zum 1. Januar 2022 die Regelung des Beschlusses vom 8. April 2020 und diese Änderung treten mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft -ABD Teil A, 1. § 7a (Kurzarbeit) und Anlage J § 8 (Musterdienstvereinbarung zur Kurzarbeit) hier: Leistungen zur zusätzlichen Altersversorgung zum 1. Januar 2022 - ABD Teil A, 1. § 19 (Erschwerniszuschläge) hier: Umsetzung des 16. Landesbezirklichen Tarifvertrags vom 18. März 2021 zu § 23 Absatz 1 TVÜ-VKA rückwirkend zum 1. April 2021 - ABD Teil A, 1. § 30 (Befristete Arbeitsverträge) hier: Änderung sachgrundlose Befristung zum 1. Februar 2022 Wenn der Bundesgesetzgeber eine Neuregelung zur sachgrundlosen Befristung trifft, treten diese Änderung spätestens 12 Monate nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes außer Kraft. - ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung) hier: Änderung der Entgeltordnung für Beschäftigte in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung zum 1. Januar 2022 - ABD Teil A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 25. Oktober 2020 rückwirkend zum 1. April 2021 - ABD Teil B, 4.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich Beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) hier: Mehrarbeit rückwirkend zum 1. August 2021 - ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende) hier: Änderung für Rechtsträger gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 6 sowie Abs. 2 der Ordnung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA-Ordnung – BayRKO) zum 1. Januar 2022 sie tritt mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft - ABD Teil E, 2. § 1 (Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten) hier: Berufspraktikum zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung rückwirkend zum 1. April 2021 - ABD Teil F, 15. (Dienstzulage des Schulwerkes der Diözese Augsburg) hier: Sonderregelung rückwirkend zum 1. Januar 2020 befristet bis 31. August 2022 II. Redaktionelle Änderungen - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis - D, 6a. - F, 13., F, 14. - Anhang I: Beschlüsse Die 9. Ergänzungslieferung der neuen Loseblattsammlung zum ABD mit dem Stand 31. März 2022 beinhaltet die Beschlüsse der 198. Vollversammlung vom 1./2. Dezember 2021.
Tarifrunde Ärzte, Anlage 30 Tarifrunde SuE vertagt „Kurzarbeit“ im Vermittlungsausschuss Dienstpflichten / Loyalitätsobliegenheiten Neue Entgeltordnung / Anlage-2-Reform Präventionsordnung / Schutz der Mitarbeitenden vor Gewalt Neubesetzung der Ausschüsse Fahrradleasing Neuer Vorstand der Mitarbeiterseite
Die 199. Vollversammlung am 23./24. März 2022 der Bayer. Regional-KODA beschloss einige Neuerungen für Lehrkräfte, Kita-Beschäftigten, pastoralen Berufsgruppen sowie für Beschäftigte ohne sonstigen tariflichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung und befasste sich auch mit kirchenpolitischen Themen. Wie gewohnt stehen diese Inhalte für Sie auf der Homepage www.kodakompass.de zum Download oder Online-Lesen bereit. Weiterführender Link: https://www.kodakompass.de/home/nachrichten/199-vollversammlung bzw. direkt zum Bericht / pdf-Datei https://www.kodakompass.de/images/downloads/vollversammlungen/199.%20VV%20Bericht%20BayRK-MAS.pdf
Erste gemeinsame Sitzung der neuen Regionalkommission Bayern Regionalkommission Bayern konstituiert sich in neuer Amtszeit! Was ist eigentlich die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. und wofür ist die Regionalkommission Bayern zuständig? Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte der Anlage 21 und 21a